Wasserrechtliche Genehmigung

Die untere Wasserbehörde überwacht die Einhaltung wasserrechtlicher Vorschriften und führt Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), länderspezifischen Gesetzen und ergänzenden Vorschriften durch.

Gemäß WHG § 8 Nr. 1 bedarf die Benutzung eines Gewässers einer Erlaubnis oder Bewilligung. Eine Benutzung liegt z. B. vor, wenn Stoffe in Gewässer eingebracht oder eingeleitet werden. Dies ist bereits der Fall, wenn Niederschlagswasser von befestigten und/oder versiegelten Flächen versickert wird.

Wir beraten Sie gern, um das auf Ihrem Grundstück anfallende Niederschlagswasser beispielsweise versickern und/oder anderes Abwasser ordnungsgemäß ableiten zu dürfen.

Wir unterstützen Sie durch unsere Fachkompetenz, die notwendige Erlaubnis zu erlangen.